Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
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In den Medien wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es viele Dienstnehmer verabsäumen, sich ihre zuviel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Daher stellt sich die Frage, ob man selbst aktiv werden muss, oder ohnehin vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird. Grundsätzlich sind bei der Arbeitnehmerveranlagung (früher als Jahresausgleich bezeichnet) drei Varianten von Veranlagungen zu unterscheiden: Die Pflichtveranlagung, die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung.