Eine Steuerpflichtige hatte ihr "Kreuz" mit dem Kreuz und wollte den Besuch des Fitnessstudios von der Steuer absetzen. Die Berufungsbehörde (UFS) hat vor kurzem entschieden.
Eine Steuerpflichtige hatte ihr "Kreuz" mit dem Kreuz und wollte den Besuch des Fitnessstudios von der Steuer absetzen. Die Berufungsbehörde (UFS) hat vor kurzem entschieden.