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Aktueller Richterspruch: Fitness für das Finanzamt - das ist außergewöhnlich, Heft 54/2013

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2013, 16 Heft 54 v. 12.6.2013

Eine Steuerpflichtige hatte ihr "Kreuz" mit dem Kreuz und wollte den Besuch des Fitnessstudios von der Steuer absetzen. Die Berufungsbehörde (UFS) hat vor kurzem entschieden.

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