Arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) haben oft darin ihre Ursache, dass zu Beginn des Arbeitsverhältnisses es verabsäumt wurde, schriftlich einen Arbeitsvertrag zu vereinbaren oder sich im Vertragstext Klauseln finden, die zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Im Streitfall kann dies soweit führen, dass der AN seine Ansprüche beim Arbeitsgericht gegen den AG gerichtlich geltend macht. Dies ist oft mit kostenintensiven Nachzahlungen verbunden.