Am 5. 11. 2012 wurde die Fachkräfteverordnung 2013 kundgemacht (BGBl II 2012/367). Anträge auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf sind auf der Grundlage dieser Verordnung bis zum 5.11.2013 möglich.
Am 5. 11. 2012 wurde die Fachkräfteverordnung 2013 kundgemacht (BGBl II 2012/367). Anträge auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf sind auf der Grundlage dieser Verordnung bis zum 5.11.2013 möglich.