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Auflösungsabgabe: Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?, Heft 52/2012

PersonalverrechnungBÖB 2012, 52 Heft 52 v. 20.12.2012

Um zusätzliche finanzielle Mittel für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen bereitstellen zu können, hat der Gesetzgeber die Einführung einer "Auflösungsabgabe" beschlossen. Diese Abgabe haben Dienstgeber grundsätzlich dann zu entrichten, wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges (freies) Dienstverhältnis beendet wird.

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