vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Max oder Moritz? - die Auflösung, Heft 52/2012

PersonalverrechnungBÖB 2012, 52 Heft 52 v. 20.12.2012

Max führt als Begründung für seine Abrechnung die Randzahl 1124 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 an, die folgenden Wortlaut hat (Hervorhebungen durch die Redaktion):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!