→ Max führt als Begründung für seine Abrechnung die Randzahl 1124 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 an, die folgenden Wortlaut hat (Hervorhebungen durch die Redaktion):
→ Max führt als Begründung für seine Abrechnung die Randzahl 1124 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 an, die folgenden Wortlaut hat (Hervorhebungen durch die Redaktion):