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All-In und die Deckungsprüfung - Nichtleistungszeiten, Heft 52/2012

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2012, 46 Heft 52 v. 20.12.2012

All-in-Vereinbarungen finden sich mittlerweile nicht nur in Verträgen mit Mitarbeitern der Führungsebene.

Eine All-in-Vereinbarung ist rechtlich dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch diese Vereinbarung nicht schlechter gestellt wird, als er bei Einzelverrechnung der Mehrleistungen gestellt wäre.

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