Im Arbeitsrecht finden sich zahlreiche Ansprüche, die sich abhängig von der Dienstzeit verändern.
Dabei ist zu beachten, dass in einigen Fällen der Arbeitgeber gesetzlich gezwungen ist, bestimmte Vordienstzeiten zu berücksichtigen.
Andererseits ist es dem Arbeitgeber unbenommen, freiwillig Vordienstzeiten, die der Arbeitnehmer bei einem Vorarbeitgeber gesammelt hat, anrechnen. Er wird dies bspw dann tun, wenn er einen Anreiz schaffen will, dass der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Arbeitgebers wechselt.