Bisher galt die Umsatzsteuerjahreserklärung mit offen ausgewiesener Zahllast bei umgehender Entrichtung als wirksame Selbstanzeige. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat aber in mehreren Entscheidungen dieser Praxis eine Absage erteilt. Fraglich ist nun, welche Elemente eine strafbefreiende Selbstanzeige für nicht entrichtete Umsatzsteuer enthalten muss.