Der Bedarf von Pflegepersonal in Privathaushalten steigt. Fraglich in diesem Zusammenhang ist, wie diese Pflegekräfte steuerrechtlich einzuordnen sind, insbesondere, ob sie eine selbstständige Betreuungstätigkeit ausüben oder nichtselbstständige Dienstnehmer sind.
Für die Beurteilung, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, sind der Vertragsinhalt und das Wirken der Pflegeperson entscheidend.