1. Grundsätze und Definitionen
Ab 1.4.2012 unterliegen sämtliche Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Einkommensteuerpflicht. Für die Beurteilung, ob eine Veräußerung nach dem 1. 4. 2012 stattgefunden hat, ist der Abschluss des Kaufvertrages maßgeblich (EStR Rz 6620), außer, wenn vorher das wirtschaftliche Eigentum bereits übertragen wurde.