In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören im Regelfall die allgemeinen Teile einer Liegenschaft allen Eigentümern gemeinsam. Zu den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft zählen beispielsweise die Fassade, der Lift, das Stiegenhaus oder auch das Dach. Die Aufteilung der Anteile der jeweiligen Eigentümer erfolgt hier grundsätzlich nach den Nutzwertanteilen, die im Grundbuch ersichtlich sind. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist daher auch gemeinsam für die Instandhaltung dieser Teile der Liegenschaft verantwortlich.