Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 28. Dezember 2011 die "Kassenrichtlinie 2012 / Information über Registrierkassen und Kassensysteme (BMF-010102/0007-IV/2/2011)" veröffentlicht. Damit wurde eine Richtlinie verlautbart, die bestehende gesetzliche Grundlagen betreffend Ordnungsmäßigkeit bei der Nutzung von Registrierkassen präzisiert bzw. die Rechtsauffassung des BMF dazu bekannt gibt. So werden insbesondere die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (siehe auch "IT-Buchführungen: neuer Standard zur Ordnungsmäßigkeit" in BÖB Nr. 47/2011) und die Erfordernisse betreffend Grundaufzeichnungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Einsatz von Kassensystemen erläutert.