Im Rahmen der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie kann ein in Österreich bestellter Bilanzbuchhalter unter bestimmten Voraussetzungen im gesamten EU-Raum tätig werden. Dies ist in Österreich im BibuG in den §§ 101 ff geregelt.
Im Rahmen der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie kann ein in Österreich bestellter Bilanzbuchhalter unter bestimmten Voraussetzungen im gesamten EU-Raum tätig werden. Dies ist in Österreich im BibuG in den §§ 101 ff geregelt.