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Reverse Charge für Reinigungsleistungen ab 2011, Heft 45/2011

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Gerhard KollmannBÖB 2011, 11 Heft 45 v. 20.3.2011

Reverse Charge für Bauleistungen

Gemäß § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG i.d.F. des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl I Nr. 111/2010, verlautbart am 31.12.2010, zählt ab 1.1.2011 ausdrücklich auch die Reinigung von Bauwerken zu den Bauleistungen.

§ 19 Abs. 1a letzter Unterabsatz, zweiter Satz neu lautet:

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