Die Tätigkeit des selbstständigen Bilanzbuchhalters ist seit einer Gesetzesreform aus dem Jahre 2004 ein geregelter freier Beruf. Sein Tätigkeitsbereich besteht laut Gesetz vorrangig in der Organisation und Führung des Rechnungswesens für Rechnung Dritter unter Einschluss der buchhalterischen Beratung und der Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.