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Schnuppertag oder entgeltliches Arbeitsverhältnis?, Heft 41/2010

PersonalverrechnungMag. Elisabeth DavidBÖB 2010, 45 Heft 41 v. 20.3.2010

Die Abgrenzung, ob eine Person im Betrieb des Arbeitgebers bloß "schnuppert", um Einblick in die Arbeitsweise eines Betriebs zu bekommen oder ob bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, hat - neben einem möglichen Entgeltanspruch der Person - auch betreffend die Sozialversicherung und sonstige Abgaben weit reichende Folgen.
OLG Wien, 17. 9. 2008, 7 Ra 49/08i

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