Während eine Vergleichszahlung grundsätzlich beitragspflichtig ist und die Pflichtversicherung über das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung hinaus verlängert, kann eine freiwillige Abfertigung "abgabenschonend" ausbezahlt werden. Doch wie frei sind die Parteien eines Vergleiches hinsichtlich der Widmung einer Zahlung?
VwGH 10. 6. 2009, 2006/08/0229