Das Mehrwertsteuerpaket der EU bringt ab 1. 1. 2010 grundlegende Änderungen bei der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen (§ 3a UStG). Im nachfolgenden Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen zwischen alter und neuer Rechtslage bei Vermittlungsleistungen gegenübergestellt werden.