Im Dezember 2009 wurde das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz beschlossen. Damit sind wichtige Änderungen der Bilanzierungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches verbunden.
1. Ziele des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzs
Mit den Änderungen sollen folgende Ziele erreicht werden: