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BDO informiert, Heft 41/2010

Buchhaltung - Bilanz - SteuernBÖB 2010, 18 Heft 41 v. 20.3.2010

Neue Schwellenwerte für die INTRASTAT-Meldung

Die Schwellenwerte für die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen wurden übrigens ab 1. 1. 2010 angehoben. Wenn der Warenhandelswert bei den Eingängen aus bzw. bei den Versendungen in die EU-Staaten im Jahr 2009 maximal 500.000 Euro (bisher 300.000 Euro) betragen hat, entfällt im Jahr 2010 solange die Verpflichtung, eine INTRASTAT-Meldung abzugeben, als der neue Schwellenwert nicht überschritten wird.

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