Neue Schwellenwerte für die INTRASTAT-Meldung
Die Schwellenwerte für die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen wurden übrigens ab 1. 1. 2010 angehoben. Wenn der Warenhandelswert bei den Eingängen aus bzw. bei den Versendungen in die EU-Staaten im Jahr 2009 maximal 500.000 Euro (bisher 300.000 Euro) betragen hat, entfällt im Jahr 2010 solange die Verpflichtung, eine INTRASTAT-Meldung abzugeben, als der neue Schwellenwert nicht überschritten wird.