Arbeitsmarktpaket 2009
Regierungsvorlage - Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
A) Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz:
Altersteilzeit § 27 AlVG
1. Arbeitszeitausmaß vor Antritt der Altersteilzeit:
Für Altersteilzeitverträge, die ab 1. September 2009 zu laufen beginnen, ist es nicht mehr erforderlich, dass die vereinbarte Normalarbeitszeit vor dem Antritt der Altersteilzeit bei mindestens 80% beträgt.