→ Wann ist die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich abzugsfähig?
Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die außergewöhnliche Belastung der Berufsausbildung durch Abzug eines Pauschalbetrages von 110 € pro Monat berücksichtigt. Der Pauschalbetrag soll Unterbringungskosten, höhere Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verköstigung abdecken.