Das von der EU verabschiedete Mehrwertsteuerpaket hat hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Ortes bei Dienstleistungen einen grundlegenden Wechsel zum Empfängerortprinzip mit sich gebracht. Die Regelungen, welche ab 1.1.2010 gelten sollen, umfassen sonstige Leistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts und werden in Österreich durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 umgesetzt. Das Abgabenänderungsgesetz 2009 ist zwar noch nicht beschlossen, hat aber am 21.4.2009 den Ministerrat passiert und wurde der weiteren parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Durch diese Neuregelung sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, die gemeinschaftsweit Dienstleistungen erbringen.