Die Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und steuerlich grundsätzlich unbeachtlicher Einkommensverwendung zählt zu den wichtigsten und schwierigsten Fragen des Einkommensteuerrechtes. Hierbei spielt das im § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG verankerte Aufteilungsverbot bei gemischt (beruflich und privat) veranlasstem Aufwand eine zentrale Rolle. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nimmt diesbezüglich in seiner ständigen Rechtsprechung eine rigide Haltung ein.