vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften, Heft 37/2009

Buchhaltung - Bilanz v SteuernIng. Mag. Stefan GruberBÖB 2009, 19 Heft 37 v. 20.3.2009

1. Wann liegt eine unentgeltliche Übertragung vor?

Eine unentgeltliche Übertragung liegt vor bei Erwerb von Todes wegen durch Erbschaft, Legat, oder Schenkung auf den Todesfall sowie unter Lebenden bei Schenkung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!