Buchhaltung - Bilanz v SteuernIng. Mag. Stefan GruberBÖB 2009, 19 Heft 37 v. 20.3.2009
Eine unentgeltliche Übertragung liegt vor bei Erwerb von Todes wegen durch Erbschaft, Legat, oder Schenkung auf den Todesfall sowie unter Lebenden bei Schenkung.