Kleinunternehmer nach österreichischem Recht und somit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unecht umsatzsteuerbefreit ist ein Unternehmer, der in Österreich einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Nettoumsätze im Kalenderjahr höchstens € 30.000,- betragen.
Kleinunternehmer nach österreichischem Recht und somit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unecht umsatzsteuerbefreit ist ein Unternehmer, der in Österreich einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Nettoumsätze im Kalenderjahr höchstens € 30.000,- betragen.