vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationspflicht des Unternehmers bei Unterbleiben der Werkleistung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/41bbl 2026, 46 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 1168 Abs 1 erster Satz ABGB, § 27a KSchG

Gemäß § 27a KSchG hat der Unternehmer, der trotz der unterbliebenen Ausführung eines Werks das vereinbarte Entgelt verlangt, dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, dass er sich infolge des Unterbleibens der Arbeit oder Verbesserung weder etwas erspart hat, noch durch anderweitige Verwendung erworben und zu erwerben absichtlich versäumt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte