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Voraussetzungen für die Einräumung eines Notwegs

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/40bbl 2026, 45 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 1 NWG, § 2 NWG, § 3 NWG

Ein ganzjährig genutztes Wohngebäude muss – auch wenn es in einem Gartensiedlungsgebiet liegt – im Interesse einer zeitgemäßen Daseinsvorsorge in aller Regel eine Wegverbindung aufweisen, die die Zubringung von Lebensmitteln, Brennmaterial, Haushaltsgegenständen und ähnlichen Bedarfsgütern ermöglicht und für Feuerwehr- oder Rettungszufahrt geeignet ist.

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