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Haftung für Ein- und Ausbaukosten beim Unternehmergeschäft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/37bbl 2026, 44 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB

Ein- und Ausbaukosten sind bei Verträgen zwischen Unternehmern nur als Mangelfolgeschaden

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