§ 38 Abs 1 WEG 2002
Die vertragliche Verpflichtung der Wohnungseigentumsorganisatorin gegenüber einem Contractor (Wärmelieferanten), dafür zu sorgen, dass die Käufer der Eigentumswohnungen in der Folge Einzelverträge über die Bereitstellung von Wärmeenergie mit dem Contractor abschließen, stellt keine unbillige Beschränkung der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechte im Sinn von § 38 Abs 1 WEG 2002 dar.

