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Unzulässige Vereinbarungen im Wohnungseigentumsvertrag

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/34bbl 2026, 44 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 94 Abs 1 Z 3 GBG, § 2 Abs 4 WEG 2002

An notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft wie Außenfenstern, Außentüren oder Fensterrollläden kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Wohnungseigentum aufgrund eines Wohnungseigentumsvertrags, der eine gegenteilige Vereinbarung enthält, kann daher nicht begründet werden.

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