§ 523 ABGB, § 914 ABGB, § 915 ABGB, § 16 WEG 2002
Nicht eigenmächtig handelt, wer die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu seinem Änderungsvorhaben eingeholt hat.
Diese Zustimmung kann bereits vorweg, also für die Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt, erteilt werden; das kann insbesondere im Wohnungseigentumsvertrag geschehen.

