§ 1170b ABGB
Die Zulässigkeit der Verwertung der Sicherheit nach § 1170b ABGB durch den Unternehmer setzt die Fälligkeit der (gesicherten) Werklohnforderung sowie Zahlungsverzug des Bestellers voraus.
OGH, 05.08.2025, 5 Ob 54/25i
§ 1170b ABGB
Die Zulässigkeit der Verwertung der Sicherheit nach § 1170b ABGB durch den Unternehmer setzt die Fälligkeit der (gesicherten) Werklohnforderung sowie Zahlungsverzug des Bestellers voraus.
OGH, 05.08.2025, 5 Ob 54/25i
