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Neubau; Zubau; Ermittlung der Bestandsflächen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/15bbl 2026, 29 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 4 Z 64 stmk BauG 1995

Da der Zeitpunkt für die Feststellung der Bestandsflächen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt wird, ist vom rechtmäßigen Bestand im Zeitpunkt der Entscheidung über das Bauansuchen auszugehen.

Das bedeutet, dass die vom konkreten Bauvorhaben umfassten baulichen Maßnahmen (hier: Abbruchmaßnahmen) bei der Ermittlung der bisherigen Geschoßflächen nicht zu berücksichtigen sind.

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