§ 2 Abs 1 Z 5 sbg BauPolG
In baurechtlich als „Kellerräume“ gewidmeten Räumlichkeiten ist eine touristische Kurzzeitvermietung unzulässig.
LVwG Sbg, 08.09.2025, 405-3/1445/1/5-2025
§ 2 Abs 1 Z 5 sbg BauPolG
In baurechtlich als „Kellerräume“ gewidmeten Räumlichkeiten ist eine touristische Kurzzeitvermietung unzulässig.
LVwG Sbg, 08.09.2025, 405-3/1445/1/5-2025
