§ 5 Z 15 sbg ROG 2009
Der Begriff „touristische Beherbergung“ ist so zu verstehen, dass jene Personen, die Wohnungseigentum an einer Wohnung haben, diese nicht auch als „Gäste“ nutzen können.
VwGH, 03.09.2025, Ra 2025/06/0152
§ 5 Z 15 sbg ROG 2009
Der Begriff „touristische Beherbergung“ ist so zu verstehen, dass jene Personen, die Wohnungseigentum an einer Wohnung haben, diese nicht auch als „Gäste“ nutzen können.
VwGH, 03.09.2025, Ra 2025/06/0152
