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Touristische Beherbergung; Eigennutzung des Wohnungseigentümers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/9bbl 2026, 26 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 5 Z 15 sbg ROG 2009

Der Begriff „touristische Beherbergung“ ist so zu verstehen, dass jene Personen, die Wohnungseigentum an einer Wohnung haben, diese nicht auch als „Gäste“ nutzen können.

VwGH, 03.09.2025, Ra 2025/06/0152

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