Die Feuerbeschau ist ein Instrument, um Brandgefahren regelmäßig zu evaluieren. Sie ist nach den einschlägigen feuerpolizeilichen Bestimmungen aller Bundesländer in bestimmten baulichen Anlagen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Aus Sicht der Länder stellt sich dabei die Frage, ob diese und ähnliche feuerpolizeiliche Regelungen auch im Hinblick auf militärische Anlagen in die Residualkompetenz nach Art 15 Abs 1 B-VG fallen. Im vorliegenden Beitrag wird daher zunächst die bundesstaatliche Zuständigkeitsverteilung auf dem Gebiet der Feuerpolizei im Allgemeinen sowie der Feuerpolizei in militärischen Anlagen im Besonderen untersucht. Vor dem Hintergrund geltender Sperrgebietsverordnungen für militärische Anlagen wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, wie allfällige feuerpolizeiliche Regelungen in militärischen Anlagen von Organen der Länder und Gemeinden vollzogen werden können.

