§ 5 PHG
Führt die unterlassene Wartung eines Schiebefensters durch Schmierung eines Gleitlagers zur Gefahr des Berstens des Schiebefensters, liegt in der Unterlassung von Wartungshinweisen durch den Hersteller ein Instruktionsfehler im Sinn von § 5 PHG. Die Instruktionspflicht obliegt dem Hersteller, sodass er nicht auf die Aufklärung durch den Hafnerbetrieb vertrauen darf.