§ 97 ABGB, § 2 WEG 2002
Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen.
Seite 206
§ 97 ABGB, § 2 WEG 2002
Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen.
Seite 206