§ 364 Abs 3 ABGB
§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden.
OGH, 16.04.2020, 1 Ob 37/20b
§ 364 Abs 3 ABGB
§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden.
OGH, 16.04.2020, 1 Ob 37/20b