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Wegehalterhaftung; Verkehrssicherungspflichten; Begriff „Weg“; Gänge innerhalb eines Gebäudes; Übergang zwischen Gebäuden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/147bbl 2020, 202 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 1319a ABGB

Bei Gängen innerhalb eines Gebäudes handelt es sich schon begrifflich nicht um einen „Weg“ im Sinn einer Landfläche nach § 1319a Abs 2 ABGB.

Dies gilt auch für den „Übergang“ zwischen zwei Gebäuden, bei dem ein Verlassen der Gebäude nicht notwendig ist.

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