§ 7a Abs 3 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO
Eine „weiße Widmung“ umfasst nicht auch eine „gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke“, wenn das betreffende Bestandsobjekt für andere Nutzungen als für eine Wohnnutzung gar nicht ausgestattet ist.