§ 7a Abs 3 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO
Ein baupolizeilicher Auftrag, der bloß die Einhaltung des Verbots der gewerblichen Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke vorschreibt, ist nicht ausreichend konkretisiert.
§ 7a Abs 3 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO
Ein baupolizeilicher Auftrag, der bloß die Einhaltung des Verbots der gewerblichen Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke vorschreibt, ist nicht ausreichend konkretisiert.