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Der Tiroler Bodenfonds als Instrument der aktiven Raumordnung

AufsätzeMaximilian Riedmüller , Alexander Erhart**Überarbeitete Fassung eines Vortrages beim Seminar „Wohnraumschaffung – Neue Herausforderungen im Landesrecht“, veranstaltet vom Institut für Föderalismus am 22.11.2019 in Bregenz.bbl 2020, 184 Heft 5 v. 15.10.2020

Mit einem Marktanteil von rd 3 % hat sich der tir Bodenfonds (TBF) als Partner der Gemeinden bei der Umsetzung von Wohnbauvorhaben bewährt. Durch die Vergabe von Grundflächen trägt der TBF zur Befriedigung des dauernden Wohnbedarfs der Bevölkerung zu leistbaren Bedingungen und zur zweckmäßigen Ansiedlung bzw Standortverlegung von Betrieben maßgeblich bei. Die Realisierung von Bauvorhaben in bodensparender und verdichteter Bauweise sowie die Vermeidung von Nutzungskonflikten stehen dabei im Focus. Neben der Vergabe von Grundflächen unterstützt der TBF die Gemeinden bei Maßnahmen als Träger von Privatrechten gem § 33 tir Raumordnungsgesetz 201611LGBl Nr 101/2016 idF LGBl Nr 51/2020. (tir ROG 2016).

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