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Funktionale Leistungsbeschreibung; konstruktive Leistungsbeschreibung; Verhandlungsverfahren; Erstangebot; vertiefte Angebotsprüfung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2020/122bbl 2020, 168 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 4 Abs 1 nö VergNG, § 4 Abs 2 Z 2 nö VergNG, § 6 Abs 1 nö VergNG, § 16 Abs 1 nö VergNG, § 20 Abs 1 BVergG 2018, § 103 Abs 3 BVergG 2018, § 141 BVergG 2018

Die „idealtypische“ konstruktive oder funktionale Leistungsbeschreibung stellt für die ganz überwiegende Anzahl an Ausschreibungen eher ein theoretisches Konstrukt als ein praktisch existentes Modell dar.

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