vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen; Kostenbeitrag zum Grunderwerb durch die Gemeinde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/105bbl 2020, 151 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 18 Abs 1 oö BauO 1994

Die Kosten der Gemeinde für den Erwerb sonstiger Rechte (hier: für die Anlegung von Straßenböschungen auf anderen Grundflächen) zählt nicht zu den (anteilig zu ersetzenden) Grunderwerbskosten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte