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Ortsbildschutz; UNESCO Welterbe; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/103bbl 2020, 150 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 56 nö BauO 2014, Art 4 UNESCO Welterbe-Konvention 1993, Art 5 UNESCO Welterbe-Konvention 1993

Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht hinsichtlich der Gestaltung des Ortsbildes zu.

Auch aus der UNESCO Welterbe-Konvention lässt sich für Nachbarn kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-) Recht ableiten, weil deren Bestimmungen nicht „self-executing“ sind und nur Verpflichtungen der Mitgliedstaaten normieren.

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