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Nicht herstellbare Kfz-Stellplätze; Ausgleichsabgabe; Entstehen der Abgabepflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/102bbl 2020, 149 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 41 Abs 1 nö BauO 2014, § 63 Abs 7 nö BauO 2014

Enthält die Baubewilligung keine ausdrückliche Feststellung der erforderlichen und nicht herstellbaren Stellplätze, entsteht für die „nicht herstellbaren“ Kfz-Stellplätze auch keine Ausgleichsabgabenpflicht.

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